Psychotherapie
Ablauf einer Psychotherapie
Es gibt natürlich nicht "die eine" Psychotherapie, denn jede Therapie wird individuell auf die Patient:innen angepasst. Im Folgenden habe ich Ihnen die wichtigsten Schritte einer Therapie beschrieben, damit Sie sich eine erste Vorstellung machen können, was Sie in einer Psychotherapie erwartet.
Erstgespräch und Probatorik
Im Erstgespräch lernen wir uns gegenseitig kennen und Sie schildern mir Ihr Anliegen. Wir haben nach dem Erstgespräch noch mindestens 2 und maximal 6 weitere Sitzungen (Probatorik genannt) um festzustellen, ob „es passt“, d.h. ob Sie sich bei mir als Therapeutin wohlfühlen und wir vertrauensvoll miteinander arbeiten können.
Wenn Sie die Therapie über Ihre Krankenkasse abrechnen möchten, stellen wir in dieser Zeit auch einen Therapieantrag, für den ich viele Informationen zusammentragen muss; zum Beispiel Ihre Lebensgeschichte oder den Krankheitsverlauf.
Die eigentliche Therapie
In der Regel werden wir uns in der Anfangszeit wöchentlich für in der Regel eine Sitzung, d.h. 50 Minuten, sehen und ggf. im weiteren Verlauf die Abstände auf zwei Wochen oder mehr ausweiten. Wenn Sie es mal nicht einrichten können in die Praxis zu kommen, können wir auch Videositzungen durchführen. Wenn nicht bereits in der Probatorik geschehen, erarbeiten wir ein individuelles Störungsmodell: Woher kommen die Symptome? Wieso bleiben sie bestehen, auch, wenn Sie vielleicht bereits einige Strategien ausprobiert haben? Was braucht es, damit die Symptome und die Störung sich reduzieren oder im besten Fall ganz aufhören?
In den Sitzungen werden wir uns nicht nur gegenüber sitzen und sprechen. Wo es sinnvoll ist, beziehen wir den Körper mit ein und nutzen kreative Techniken, damit Sie in Veränderung kommen.
Nach der Psychotherapie (Rückfallprophylaxe)
Damit die Therapie nicht abrupt endet, kann sie gegen Ende langsam ausgeschlichen und die Abstände zwischen den Sitzungen vergrößert werden. In manchen Fällen macht zusätzlich eine sogenannte Rückfallprophylaxe Sinn: Wir vereinbaren alle paar Wochen oder Monate noch einzelne Sitzungen, um das Erreichte zu stabilisieren und um Sie dabei zu unterstützen, die Veränderungen eigenverantwortlich umzusetzen.
Behandlungskosten
Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und können hier eingesehen werden. Je nach Versicherungsvertrag werden die Therapiekosten voll oder zu einem Anteil von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie nach nachgewiesen erfolgloser Therapieplatzsuche einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Hierzu erfragen Sie bitte vor unserem Erstgespräch, ob Ihre Krankenkasse generell das Kostenerstattungsverfahren unterstützt. Andernfalls muss ich Ihnen die Kosten leider privat in Rechnung stellen.
In manchen Fällen kann es Sinn machen, die Kosten einer Therapie unabhängig von der Versicherung selbst zu übernehmen (Verbeamtung, Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung).
134€
Einzelsitzung (50min)
Analog der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen 2,3-facher Satz für eine Verhaltenstherapie inkl. Erhebung des aktuellen psychischen Befundes

ggf. zusätzlich
76€
Durchführung von Testdiagnostik
Wie in der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen vorgegeben 1,8-facher Satz für Testungen. Im Verlauf kann es möglicherweise erforderlich sein, diagnostische Instrumente einzusetzen, wie etwa ein ausführliches Interview zu Beginn einer Therapie. Wir besprechen den Einsatz vorab.

ggf. zusätzlich
ab 17€
Berichte
Analog der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen 2,3-fache bis ggf. 3,5-facher Satz (je nach Komplexität) für angeforderte Berichte. Auch das besprechen wir selbstverständlich vorab.

